Regelwerk | Änderungsverlauf

    • Abschnitt 2 Nummer 18: Aufgrund der langen Rot-Phasen bei Ampeln muss dort nur drei Sekunden lang gehalten werden, danach gilt Rechts vor Links.
    • Abschnitt 2 Nummer 24: Vermummte oder maskierte Spieler können nicht eindeutig erkannt werden. Didaktik, Gangart und Kleidung können zum Beschreiben genutzt werden, jedoch dürfen keine namentlichen Vermutungen zur Identität der Person geäußert werden.
    • Abschnitt 2 Nummer 4: Charaktere (IC) müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Abschnitt 2 Nummer 18: Das Ein- und Ausparken von Fahrzeugen während aktiver RP-Situationen wie bspw. Verfolgungsjagden ist nicht gestattet. (Anmerkung: Fahrzeugwechsel können weiterhin im Vorhinein geplant werden.)
    • Abschnitt 2 Nummer 20: Innerorts gilt anstatt der eigentlichen 50 km/h Tempolimit ein außerordentliches Tempolimit von 70 km/h.
    • Abschnitt 2 Nummer 28: Das Nutzen von fiktiven Gegenständen, die das RP-Gegenüber zur Handlungsohnmacht zwingen (z.B. ferngesteuerte Bomben), ist nicht gestattet.
    • Abschnitt 2 Nummer 27: Vermummte oder maskierte Spieler können nicht eindeutig erkannt werden. Artikulierung, Gangart und Kleidung können zum Beschreiben genutzt werden, jedoch dürfen keine namentlichen Vermutungen zur Identität der Person geäußert werden.
    • Offizieller Beitrag
    • Abschnitt 4 Nummer 5: Gegenstände aus dem Zentrallager (also Ausrüstungsgegenstände von Feuerwehr und Pannendienst, Bandagen inbegriffen!) dürfen nicht weitergegeben werden und sind durch Zivilisten nicht eigenständig zu benutzen.
    • Abschnitt 4 Nummer 6: Korruption in der Leitungsebene der staatlichen Fraktionen ist verboten. Davon abgesehen sind die weiteren Mitarbeiter zu bedachtem Handeln aufgerufen, sollten sie sich für illegale Nebengeschäfte entscheiden. (Zum Beispiel ist die Herausgabe von Akten kein Alltagsgeschäft. Denkt daran, dass ihr euch damit selber Steine in den Weg bei der Arbeit als Polizist werft.)
    • Offizieller Beitrag
    • Abschnitt 7 Nummer 3: Fremdparteien dürfen sich nicht in eine laufende Kampfhandlung einmischen. Als Fremdparteien gelten alle Spieler, die nicht am expliziten RP-Strang teilhaben. Davon ausgenommen sind nachzügelnde Fraktions- & Gangmitglieder. Während eines laufenden Gefechts dürfen weder neue Bündnisse eingegangen noch neuen Mitglieder aufgenommen werden.
    • Offizieller Beitrag
    • Abschnitt 2 Nummer 19: Das Parken in und Befahren von Gebäuden mit Motorrädern ist untersagt.
    • Abschnitt 5 Nummer 1: Jedes Großereignis darf von jeder Gang pro Serverperiode nur einmal getriggert werden. -> Dies ausnutzende Doppel-Mitglieder oder Gang-Hopping Betreibende werden durch den Support bestraft.
    • Abschnitt 5 Nummer 2: Ab 45 Minuten vor Restart dürfen Großereignisse nicht mehr begonnen werden.
    • Abschnitt 5 Nummer 3: Das Nutzen von Motorrädern als initiales/erstes Fluchfahrzeug ist bei Großereignissen untersagt.
    • Abschnitt 5 Nummer 4: Der Transport von Geiseln auf Motorrädern ist verboten.
    • Offizieller Beitrag
    • Abschnitt 2 Nummer 31: Im Casino ist das Ausrauben sowie das bewaffnete Bedrohen von Spielern verboten, es sei denn die RP-Situation hat vor dem Betreten des Casinos begonnen.
    • Abschnitt 5 Nummer 3: Ab 45 Minuten vor Restart dürfen folgende Großereignisse nicht mehr begonnen werden: Bankräube aller Art, Juwelierraub, Geiselnahmen
    • Abschnitt 5 Nummer 6: Bei Geiselnahmen unter Beteiligung von zwei oder mehr Geiseln darf nur eine Forderung pro Geisel gefordert werden. Maximal sind 70.000 € pro Geisel zu fordern.
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    • Abschnitt 4, Nummer 1: Die Berufsfeuerwehr (sowie der damit einhergehende Rettungsdienst) gilt grundsätzlich als unantastbar.
    • Abschnitt 4, Nummer 2: Sollte eine der unantastbaren Fraktionen ihre Neutralität durch selbst getätigte Aktionen verlieren, so kann die Unantastbarkeit (mit entsprechendem RP-Hintergrund) aufgehoben werden.
    • Abschnitt 4, Nummer 3: Es ist in keinem Fall gestattet Fahrzeuge der Feuerwehr zu entwenden oder mutwillig in erheblichem Ausmaß zu beschädigen.
    • Abschnitt 4, Nummer 4: Es ist ebenfalls nicht gestattet, Feuerwehr-Ausrüstung oder Ausrüstung der Werkstätten (Info: Fahrzeuge der Werkstätten sind hiervon ausgenommen) zu stehlen.
    • Offizieller Beitrag
    • Abschnitt 4 Nummer 5: Gegenstände aus dem Zentrallager (also Ausrüstungsgegenstände von Feuerwehr und Werkstätten, Bandage inbegriffen!) dürfen nicht weitergegeben werden und sind durch Zivilisten nicht eigenständig zu benutzen.
    • Abschnitt 4 Nummer 5.1: Der Missbrauch der Gegenstände für Aktivitäten, welche nicht dem Berufsbild entsprechen (z.B. Waffenbau), sind untersagt.
    • Neu
    • Offizieller Beitrag
    • Abschnitt 2 Nummer 18: Fahrzeuge sollten nur auf einem für sie geeigneten Untergrund gefahren werden. Generell ist auf eine möglichst angemessene und realitätsnahe Fahrweise und Fahrverhalten zu achten. Das unrealistische Fahren (die unsachgemäße Fahrzeugnutzung) ist untersagt.
    • Abschnitt 4 Nummer 9: Tätigkeiten, Befähigungen und Aufgaben der Bezirksärztekammer und Rechtsanwaltskammer dürfen in keinem Fall missbraucht oder durch Korruption negativ eingesetzt werden.

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